Mösinger Bakes Kollewe

Mit der neuen EVB-IT Dienstleistung hat der CIO des Bundes am 01. Februar 2018 wieder einen Basis EVB-IT Vertrag durch einen neuen Mustervertrag ersetzt. Der neue Mustervertrag für den Einkauf von IT-Dienstleistungen durch öffentliche Verwaltungen, auf den sich das Bundesinnenministerium und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) geeinigt haben, ersetzt das bisherige Vertragsmuster aus dem Jahr 2002. Die AGB greifen grundsätzlich immer dann, wenn Verwaltungen auf externe Services zurückgreifen, also etwa bei Schulungen oder Beratungen. Bestimmt ist der Mustervertrag für die Beschaffung durch Bundes- oder Landesbehörden. Aber auch Kommunen und sonstige öffentliche Organisationen greifen vermehrt darauf zurück. Jährlich werden von der öffentlichen Hand erhebliche Gelder in neue Informationstechnik und deren sichere Anwendung investiert.

Leider zeigt sich in der Anwendungspraxis, dass die Vertragsmuster aus Unkenntnis immer wieder falsch verwendet werden, indem sie nicht zum ausgeschriebenen Beschaffungsgegenstand passen. So sind EVB-IT Dienstleistungsvertragsmuster nicht als vertragliche Grundlage für eine eigenständige Software-Entwicklung geeignet. Sie sind vorrangig für Beratungs- und Unterstützungsleistungen gedacht. Die häufig zu breite Anwendungspraxis der öffentlichen Hand, die zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Vertragsabwicklung führen kann, bewertet der BITKOM als kritisch. Die neuen Vertragsmuster sollten besonnen, einzelfallbezogen und möglichst zwischen den Vertragspartnern abgestimmt werden, empfiehlt der Leiter der Bitkom-Verhandlungsdelegation. Hier besteht erheblicher Beratungsbedarf.

Insgesamt sind die EVB-IT Dienstleistung in der neuen Version auftraggeberfreundlicher geworden.

Wesentliche Neuerungen sind unter anderem:

  • Ein erweiterter Anwendungsbereich: über die Vereinbarung einer einmalig zu erbringenden Leistung hinaus sind auch Vereinbarungen über Dauerschuldverhältnisse und Abrufkontingente möglich.
  • Neue Regelungen zu Nutzungsrechten sichern dem öffentlichen Auftraggeber umfangreiche Rechte an Dienstleistungsergebnissen.
  • Das Haftungskonzept wurde im Sinne des Auftraggebers hinsichtlich der Regelungen zur Schlechtleistung, einschließlich der Konsequenzen der Verletzung von Schutzrechten Dritter und bei Verzug des Auftragnehmers verbessert.
  • Es wurden Mindestanforderungen an die Wahrung der Vertraulichkeit durch automatisierte Verfahren, die bei der Erbringung der Dienstleistungen eingesetzt werden, aufgenommen.

Die Neuerungen dürften die Tendenz vieler Beschaffer mindern, statt dem EVB-IT Mustervertrag Dienstleistung selbstentworfene Verträge zu verwenden.

Der neue Mustervertrag sowie alle weiteren Muster aus der EVB-IT Vertragsfamilie stehen unter www.cio.bund.de kostenfrei zum Download zur Verfügung.